Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten nach DGUV 112-199
Nach §4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens umfassen:
• die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anforderungen der
einzelnen Ausrüstung,
• die Inhalte der Betriebsanweisung,
• die bestimmungsgemäße Benutzung unter Berücksichtigung der
Gebrauchsanleitung des Herstellers,
• das richtige Anschlagen,
• die ordnungsgemäße Aufbewahrung,
• das Erkennen von Schäden.